Leben in Wrocław

Für alle, die hier studieren, hierher gezogen sind oder es vorhaben: die Hochschulen und wo ihre Studierenden wohnen, die Ämter, mit denen man als Neuzugezogener zu tun hat, der Weg zum Arzt und die Nummern für den Notfall.

Hochschulen

Zu den Hochschulen der Stadt gehören diese. Zulassung und Hilfe für Studierende aus dem Ausland laufen über die Büros der jeweiligen Hochschule.

Studentenwohnheime

Die Hochschulen betreiben eigene Wohnheime (domy studenckie, meist akademiki genannt). Man bewirbt sich bei der Hochschule, an der man studiert, nicht bei der Stadt.

An der Universität und an der Technischen Universität bewerben sich eingeschriebene Studierende online, in USOS, dem Studierendensystem der Hochschule. An der Kunstakademie geht der Antrag auf Papier an die Verwaltung des Wohnheims.

Die Plätze sind begrenzt. Gibt es mehr Bewerber als Plätze, zählen nach den Regeln die Entfernung des Wohnorts von Wrocław und die finanzielle Lage.

Geprüft am 18. Oktober 2026 Termine, Regeln und Gebühren ändern sich jedes Jahr: Prüfen Sie die Wohnheimseite der Hochschule.

Adresse, PESEL und Aufenthalt

Anmeldung der Adresse. Wer länger als 30 Tage bleibt, meldet seinen Wohnsitz (zameldowanie) beim Stadtamt an, in einem seiner Bürgerservicezentren (Centrum Obsługi Mieszkańca). Mitzubringen sind der Reisepass, das Dokument, das den Aufenthalt in Polen erlaubt (ein Visum oder eine Aufenthaltskarte), und ein Nachweis, dass man an der Adresse wohnen darf, etwa ein Mietvertrag.

PESEL. Dieselben Zentren vergeben die PESEL, die polnische Identifikationsnummer, nach der Ämter, Praxen und viele Verträge fragen.

Aufenthalt. Bürger von Staaten außerhalb der Europäischen Union beantragen eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis, und EU-Bürger, die länger als 90 Tage bleiben, lassen ihren Aufenthalt registrieren, beim Niederschlesischen Woiwodschaftsamt (Dolnośląski Urząd Wojewódzki), Abteilung für Bürger- und Ausländerangelegenheiten, pl. Powstańców Warszawy 1.

Geprüft am 18. Oktober 2026 Unterlagen und Verfahren ändern sich: Fragen Sie vor dem Besuch beim Amt nach.

Zum Arzt

Die öffentliche Gesundheitsversorgung bezahlt der Nationale Gesundheitsfonds (NFZ). Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Versicherung; Studierende können eine Studentenversicherung abschließen, andere sich freiwillig versichern.

Für einen Hausarzt meldet man sich in einer Praxis (przychodnia) eigener Wahl an und wählt dort Hausarzt und Pflegekraft. Wechseln kann man zweimal im Jahr kostenlos.

Wenn es nicht warten kann, haben Krankenhäuser Notaufnahmen (SOR), Tag und Nacht geöffnet.

Notrufnummern

  • 112: die europäische Notrufnummer, kostenlos, für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr.
  • 997: Polizei.
  • 998: Feuerwehr.
  • 999: Rettungsdienst.
  • 986: Stadtwache (Straż Miejska), für Lärm, Falschparken und andere Verstöße gegen örtliche Vorschriften.

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